Anmeldung

Zum Lehrgang

Da wir nur beschränkt Plätze zur Verfügung haben, sollten Sie sich möglichst bald anmelden. Die Anmeldung ist für Sie unverbindlich. Sie erhalten dann umgehend Post von uns.
Schenken auch Sie uns Ihr Vertrauen!

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend Post mit allen Unterlagen von uns!

Hier online Anmeldung zum Lehrgang möglich !!!!

Vorname *
Nachname *
Geburtsdatum *
Straße u. Hs.Nr. *
PLZ und Ort *
Telefonnummer *
Wir rufen Sie dann zurück.Es gibt oft was zu erfragen !!
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Landkreis in dem Sie wohnen!
E-Mail
Bitte geben Sie eine e.Mail-Adresse an, damit wir Sie schnellstmöglich informieren können.
Prüfung: Fragebogen russisch !
Wenn Sie bei der Prüfung den Fragebogen zusätzlich auf russisch haben wollen, bitte hier JA oder NEIN eintragen!!
sonstige Mitteilungen

Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung!


Beachten Sie bitte folgendes vorab:

Mit dem absenden Ihrer Anmeldung an uns erteilen Sie uns den Auftrag, Sie bei der staatlichen Prüfungsbehörde zur Fischerprüfung anzumelden. Bei der Anmeldung werden nachfolgende Daten an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Fischerei
zur Anmeldung weitergegeben:

1.Name und Vorname
2.Straße und Hausnummer
3.Wohnort
4.Geburtsdatum


Welche Daten werden von uns gespeichert und warum?

Für die Dauer von 5 Jahren:
1.Name und Vorname
2.Straße und Hausnummer
3.Wohnort
4.Geburtsdatum

Wir sind verpflichtet ihren Nachweise am Unterricht mindestens 5 Jahre aufzubewaren. Dies dient dazu, Ihnen auch später einen Schulungsnachweis ausstellen zu können.

Alle anderen Daten die Sie uns übermitteln, brauchen wir um Ihren Lehrgangsnachweis ordentlich zu führen. Diese Daten werden 1 Tag nach dem Prüfungstermin für immer gelöscht.

Mit der Absendung Ihrer Anmeldung erklären Sie, unsere Datenschutzerklärung gelesen zu haben und akzeptieren diese!

Bitte lesen !

Sie können sich bei uns zum Lehrgang anmelden !!!!!

Da wir jedes Jahr sehr schnell ausgebucht sind, empfehlen wir eine rechtzeitige Anmeldung bei uns !!!!!
Wir übernehmen dann die Anmeldung zur Prüfung für Sie!!


Erwachsene = Kursgebühr: 110,- €

Staatliche Prüfungsgebühr = 50,- €

Die Kursdauer beträgt in der Regel 17 Abende. (51 Stunden)
(Freitags von 19.00 bis 22.00 Uhr)
30 Stunden müssen Sie nachweisen können! (Pflicht)
Das sind 10 Kursabende!

Kursleiter: Bauer Helmut 09653 / 929 800 oder 0151-149 345 22

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Anmeldung zur Prüfung !!

Es werden die Prüfungsfragen auch auf Antrag in russisch ausgegeben!
Beantragen Sie dies bei Ihrer Anmeldung bei uns!!

Wenn Sie sich über das Internet anmelden, müssen Sie "Antrag auf Dolmetscher" anklicken. Sie erhalten dann weitere Information von der Prüfungsbehörde.
Bitte auch anklicken wenn Sie nur den Prüfungsfragebogen auf russisch haben wollen. Der Fragebogen kostet dann 15 € extra!
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Nachfolgend beschreibt Ihnen die Landesfischereianstalt in vorzüglicher Art und Weise den Weg zum Fischereischein.

Leider wirkt dies alles auf den Aussenstehenden sehr umfangreich und kompliziert !!!!

Ist es aber überhaupt nicht !!!

Der einfachste und sicherste Weg ist, Sie melden sich beiuns zu einem Lehrgang an. Die Anmeldung sollte spätestens im August erfolgen, da die meisten Lehrgänge schon im November beginnen und sehr viel zu erledigen ist und was erledigt ist, kann nicht versäumt werden.

Näheres zum Lehrgang erfahren Sie auf der Seite Lehrgang.
Die Kursteinehmer aus den Bereichen, Stadt Weiden/Opf, Landkreisen Neustadt/WN, Tirschenreuth, Amberg-Sulzbach und Schwandorf sind hier bestens bedient.



Der Weg zur Staatlichen Fischerprüfung in Bayern

Die Prüfung findet jährlich landeseinheitlich am ersten Samstag im März statt. Ein abweichender Prüfungstermin wird spätestens am 1. November des vorhergehenden Jahres bekanntgegeben (§ 3 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG)).
Mit bestandener Fischerprüfung können Sie bei Ihrer Gemeinde einen Fischereischein beantragen.
Die Informationen unter den folgenden 12 Punkten sollen Sie sicher zum Fischerprüfungszeugnis und damit zumFischereischein führen.

1. Anmeldung

1.1 Online-Anmeldung

Über
http://www.fischerpruefung.bayern.de
oder
www.LfL.bayern.de (Fischerei, Staatliche Fischerprüfung)

können Sie die Online-Anmeldung und nähere Informationen aufrufen und Ihre Anmeldedaten bis einschließlich 01. Dezember (Ausschlussfrist) des der Prüfung vorhergehenden Jahres eingeben und an die Prüfungsbehörde übermitteln.

Bitte beachten und befolgen Sie die Hinweise sorgfältig, die während der Eingabe auf dem Bildschirm erscheinen und drucken Sie am Ende Ihre Anmeldebestätigung und Rechnung aus.

1.2 Anmeldung per Post

Das Anmeldeformular ist an das für Ihren Wohnlandkreis/Wohnort zuständige Landwirtschaftsamt (im folgenden Text LWA) zu senden.
Das Anmeldeformular und die Adresse des zuständigen LWA erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder Sie drucken es selbst unter den oben genannten Internet-Adressen aus. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

Das Formular muss vollständig und leserlich (Druckbuchstaben) ausgefüllt werden und nachweislich (am Besten per Einschreiben) bis spätestens 01. Dezember (Ausschlussfrist) des der Prüfung vorhergehenden Jahres zur Post gegeben werden. Ihre Anmeldebestätigung und Rechnung wird Ihnen vom LWA zugesandt.

1.3 Welche Anmeldungen werden nicht angenommen?

Verspätete, unvollständige und Anmeldungen von Personen, die am Prüfungstag das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen zurückgewiesen werden (§ 3 Abs. 4 Satz 1 AVFiG).

2. Prüfungsgebühr zur Zeit 26 €

Für die Begleichung der Prüfungsgebühr gibt es nur die Möglichkeit der Überweisung entsprechend den Angaben auf Ihrer Anmeldebestätigung und Rechnung.

2.1 Wie bekommen Sie Ihre Anmeldebestätigung und Rechnung?

Bei schriftlicher Anmeldung wird Ihnen Ihre Anmeldebestätigung und Rechnung vom zuständigen LWA zugesandt. Bei der Online-Anmeldung drucken Sie nach erfolgter Übertragung der Anmeldedaten die Anmeldebestätigung und Rechnung selber am PC aus.

2.2 Verlust Ihrer Anmeldebestätigung und Rechnung?

Bei Verlust Ihrer Anmeldebestätigung und Rechnung drucken Sie entweder mit Ihrer persönlichen Kennung selber eine Zweitschrift aus dem Internet (siehe Nr. 4) oder Sie fordern schriftlich eine Zweitschrift beim zuständigen LWA an.

2.3 Was muss bei der Zahlung beachtet werden?

Überweisen Sie die Prüfungsgebühr genau nach den Angaben auf Ihrer Anmeldebestätigung und Rechnung mit Überweisungsformular oder über Online-Banking. Wenn Sie die Anleitung nicht genau befolgen laufen Sie Gefahr, dass die Prüfungsgebühr nicht auf Ihre Anmeldung bezogen verbucht werden kann und zurücküberwiesen wird.
Nur wenn die Zahlung der Prüfungsgebühr fristgerecht (15. Dezember des der Prüfung vorhergehenden Jahres = letzter Buchungstag!) und zugeordnet zu Ihren Anmeldedaten auf dem angegebenen Konto verbucht ist, können Sie an der Fischerprüfung im März des nächsten Jahres teilnehmen!

Institut für Fischerei
Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft
3. Fristen

Die Prüfungsbehörde hat keine Möglichkeit nach Ablauf der Ausschlussfristen (siehe Nr. 1 und 2) verspätete Anmeldungen oder Zahlungen zu berücksichtigen. Bitte haben Sie Verständnis, dass jeder Prüfungsbewerber gleich behandelt wird.

4. Online-Zugang zur Datenbank

Sobald Sie Online angemeldet sind, können Sie mit Ihrer persönlichen Kennung bestehend aus Teilnehmernummer - Geburtsdatum - Familienname - Vorname (vgl. Anmeldebestätigung und Rechnung) den Ihre Person betreffenden Bereich in der Datenbank Fischerprüfung bei der Prüfungsbehörde abfragen und sich dort informieren oder Briefvorlagen ausdrucken.
Sie können von Ihrem PC aus

· den Bearbeitungsstand Ihres Prüfungsverfahrens feststellen (z.B. Anmeldedaten korrekt?
Prüfungsgebühr verbucht? in Prüfungslokal eingeteilt?).

· Zweitschriften ausdrucken (z.B. von Anmeldebestätigung und Rechnung, vom Einladungsschreiben).

· Musterbriefvorlagen ausdrucken (z.B. für Abmeldung von der Prüfung, Antrag auf Dolmetscher oder Lesehilfe, Antrag auf Wechsel des Prüfungslandkreises, Mitteilung an Prüfungsbehörde zur Änderung/Korrektur Ihrer persönlichen Daten). Überprüfen Sie auf jeden Fall Online rechtzeitig vor dem 15. Dezember Ihren Bearbeitungsstand!

Nur wenn Sie dort den Vermerk „Prüfungsgebühr bezahlt“ finden, konnte die Zahlung auf Ihre Anmeldung bezogen verbucht werden. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Prüfungsgebühr bis zum 15. Dezember verbucht ist (siehe Nr. 2). Andernfalls finden Sie am 16. Dezember den Bearbeitungsstand „Zahlungsfrist versäumt“ vor und Sie können an der Prüfung im nächsten März nicht teilnehmen!

5. Vorbereitungslehrgang

5.1 Lehrgangspflicht

Wer die Fischerprüfung ablegen will, muss an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen
(Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung).
Nähere Informationen über die Ausbildungsinhalte entnehmen Sie dem Ausbildungsplan. Sie finden den Plan unter
http://www.fischerpruefung.bayern.de (Fischerei, Staatliche Fischerprüfung).

Bewerber, die vor Prüfungsbeginn den Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (Ausbildungsnachweis mit Bestätigung des Kursleiters) nicht vorlegen können, werden zur Prüfung nicht zugelassen (§ 3 Abs. 3 und 4 AVFiG).

5.2 Anmeldung zum Lehrgang

Anbieter von Vorbereitungslehrgängen sind z. B. Fischereiverbände, örtliche Fischereivereine und Schulungsgemeinschaften.
Suchen Sie sich einen für Sie von den Unterrichtszeiten und dem Veranstaltungsort geeigneten Vorbereitungslehrgang aus und melden Sie sich beim Anbieter dieses
Lehrgangs an.
Eine Liste der Vorbereitungslehrgänge finden Sie unter
http://www.LfL.bayern.de
(Fischerei, Staatliche Fischerprüfung).

5.3 Lehrgangsteilnahme, Lernen des Prüfungsstoffes

Die Lehrgangsteilnahme muss sich auf die Prüfungsgebiete:

1. Fischkunde
2. Gewässerkunde
3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische
5. Einschlägige Rechtsvorschriften und die
· praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte
· praktische Einweisung in die Behandlung der gefangenen Fische
erstrecken und mindestens 30 Stunden (je 60 Minuten) dauern.

Die meisten Lehrgänge bieten Ihnen ein deutlich höheres Angebot an Unterrichtsstunden.

Unsere Empfehlung:
Besuchen Sie alle Unterrichtsstunden, die in Ihrem Lehrgang angeboten werden. Bei komplettem Lehrgangsbesuch, verbunden mit Heimstudium Ihrer Arbeitsbücher zum Lehr- und Prüfungsstoff und Tests Ihres Wissens durch Beantwortung von Fragen, die so oder ähnlich in der Prüfung auf Sie zukommen können, sollten Sie beim ersten Anlauf zu den erfolgreichen Prüfungsabsolventen gehören.

6. Prüfungslokal, Einladung zur Prüfung

6.1 Prüfungslokal

Das Prüfungslokal, in das Sie eingeteilt werden, befindet sich in der Regel in Ihrem Wohnlandkreis, bei kreisfreien Städten im Stadtgebiet. Wenn Sie die Fischerprüfung nicht in Ihrem Wohnlandkreis ablegen wollen, teilen Sie bitte dem für Sie zuständigen LWA schriftlich bis spätestens 10. Januar den anderen Landkreis in Bayern mit, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen (Briefvorlage im Internet).

Falls Sie nach dem 10. Januar aus triftigem Grund die Fischerprüfung nicht in Ihrem Wohnlandkreis ablegen können, wenden Sie sich bitte umgehend schriftlich an das für Sie zuständige LWA (Briefvorlage im Internet).

6.2 Einladung zur Prüfung

Sie erhalten ca. 3 Wochen vor dem Prüfungstermin ein Einladungsschreiben. Dieses enthält neben Hinweisen zur Prüfung genaue Angaben zu Ihrem Prüfungslokal und zum Prüfungstermin (Datum, Uhrzeit).
Die Einladung wird an Ihre Postanschrift versandt. Teilen Sie deshalb Änderungen der Postanschrift rechtzeitig dem zuständigen LWA mit (Briefvorlage im Internet). Falls Ihnen zwei Wochen vor der Prüfung keine Ladung zur Prüfung zugestellt wurde, wenden Sie sich bitte umgehend an das zuständige LWA oder drucken Sie eine Zweitschrift aus dem Internet aus.


7. Nichtteilnahme an der Prüfung - Rücktritt

Falls Sie sich zur Prüfung angemeldet haben und nicht teilnehmen können, beachten Sie Folgendes: Die Erstattung der Prüfungsgebühr kann nur verlangen, wer infolge einer unrichtigen Sachbehandlung durch die Prüfungsbehörde (Institut für Fischerei oder LWA) an der Prüfung nicht teilnehmen konnte (§ 4 Abs. 2 AVFiG). Eine Erstattung der Prüfungsgebühr aus anderen Gründen ist nicht möglich.
Bitte teilen Sie dem zuständigen LWA Ihren Rücktritt von der Prüfung schriftlich mit (Briefvorlage im Internet).

8. Änderung/Korrektur Ihrer persönlichen Daten

Ist Ihre Anschrift fehlerhaft oder unvollständig, kann dies zu Problemen bei der Zustellung Ihres Prüfungsergebnisses führen. Weichen Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname oder Geburtsdatum) auf dem Prüfungszeugnis von den Daten auf Ihrem Personalausweis bzw. im Melderegister ab, kann Ihnen die zuständige Gemeinde keinen Fischereischein ausstellen.
Teilen Sie deshalb Änderungen oder Korrekturen Ihrer persönlichen Daten dem zuständigen LWA mit (Briefvorlage im Internet).

9. Prüfung

9.1 Was müssen Sie zur Prüfung mitbringen?

Am Prüfungstag werden vor Einlass in das Prüfungslokal Ihre Personalien und die
Zulassungsvoraussetzungen überprüft. Bringen Sie deshalb folgende Unterlagen zur Prüfung mit:

· amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein)
· bei Jugendlichen ohne Lichtbildausweis die Geburtsurkunde
· Ihr Ladungsschreiben
· den Ausbildungsnachweis mit Lehrgangsbestätigung

9.2 Was müssen Sie bei der Prüfung beachten?

Beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen des Prüfungsbogens genau. Am Ende der Prüfung geben Sie die vollständig ausgefüllte letzte Seite des Prüfungsbogens (Prüfungsbeleg mit den von Ihnen gekennzeichneten Antworten zu den 60 Fragen) beim Prüfungspersonal ab.
Sie dürfen während der Prüfung keine Fühlung mit anderen Prüfungsbewerbern aufnehmen und keine unerlaubten Hilfsmittel (Fachliteratur, Aufzeichnungen, Mobilfunkgeräte und ähnliches) bei sich führen oder benützen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften werden Sie von der Prüfung ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3 AVFiG). Nehmen Sie deshalb am Besten unerlaubte Hilfsmittel nicht mit zur Prüfung und auf keinen Fall mit in den Prüfungsraum.

9.3 Wie wird geprüft?

Die Prüfung ist schriftlich (multiple choice). Sie haben zwei Stunden Zeit, je 12 Fragen aus den fünf Prüfungsgebieten (siehe 5.3) zu beantworten. Eine zusätzliche praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht. Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet nicht mehr als die Hälfte der 12 Fragen und von den insgesamt 60 Fragen nicht mehr als 15 nicht oder nicht richtig beantwortet sind (§ 7 Abs. 1 AVFiG).

10. Prüfungsergebnis

Das Prüfungsergebnis wird Ihnen 2 - 4 Wochen nach der Prüfung vom Institut für Fischerei zugesandt.
· Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis. Die erzielte Punktzahl wird aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht mitgeteilt. Haben Sie die Prüfung nicht bestanden, erhalten Sie einen Bescheid über das Prüfungsergebnis mit Angaben der Fehlerzahl bezogen auf die Prüfungsgebiete.

· Aus Gründen des Datenschutzes dürfen wir Ihnen das Prüfungsergebnis telefonisch nicht mitteilen.

· Falls Sie 4 Wochen nach der Prüfung noch keine schriftliche Mitteilung über das
Prüfungsergebnis erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Institut für Fischerei.

11. Wiederholung der Prüfung

Sollten Sie die Prüfung im ersten Anlauf nicht bestehen, können Sie bei Vorlage Ihres
Ausbildungsnachweises (Zulassungsvoraussetzung) an jeder weiteren Prüfung teilnehmen. Der erneute Besuch eines Vorbereitungslehrgangs ist nicht erforderlich, wird von uns jedoch empfohlen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich zu jeder Prüfung form- und fristgerecht (siehe Nr. 1) anmelden müssen.

12. Zuständigkeiten, Informationen

12.1 Das Landwirtschaftsamt (LWA) ist als Anmeldebehörde und örtliche Prüfungsbehörde für Folgendes zuständig:

· Entgegennahme und Bearbeitung der Anmeldungen zur Prüfung.

· Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf Prüfungserleichterung (Zulassung eines Dolmetschers oder einer Lesehilfe) und von Anträgen auf Ablegung der Prüfung außerhalb des Wohnlandkreises.

· Richtigstellung der persönlichen Daten des Bewerbers (notwendige Änderungen/Korrekturen sind dem Amt schriftlich vom Prüfungsbewerber mitzuteilen).

· Durchführung der Prüfung für den Zuständigkeitsbereich (Festlegung der Prüfungsräume,
Einteilung und Einladung der Bewerber zur Prüfung, Überprüfung der
Zulassungsvoraussetzungen der Bewerber bei Einlass in das Prüfungslokal, Abnahme und
Beaufsichtigung der Prüfung, Übermittlung der Prüfungsunterlagen an das Institut für Fischerei).

Wie erreichen Sie Ihr zuständiges Landwirtschaftsamt (LWA)?

Adresse, Telefonnummer, Telefaxanschluss und E-Mail des für Sie zuständigen LWA sind auf Ihrer Anmeldebestätigung und Rechnung aufgedruckt.

12.2. Das Institut für Fischerei ist zentrale Prüfungsbehörde und im Rahmen der Prüfung für Folgendes zuständig:

· Landeseinheitliche Festlegung des Anmeldeverfahrens zur Staatlichen Fischerprüfung und des Verfahrens zur Zahlung der Prüfungsgebühr. Die Verfahren sind im Detail beschrieben unter http://www.fischerpruefung.bayern.de
oder www.LfL.bayern.de (Fischerei, Staatliche Fischerprüfung).

· Überprüfung des Eingangs der Zahlung der Prüfungsgebühr; Rücküberweisung von
Prüfungsgebühren die keinem Prüfungsbewerber zuzuordnen sind; Ausschluss der Bewerber vom weiteren Prüfungsverfahren deren Zahlung der Prüfungsgebühr am 15. Dezember nicht verbucht ist.

· Erstellung des landeseinheitlichen Prüfungsbogens für jeden Prüfungstermin und Zuleitung der benötigten Prüfungsbögen an die örtlichen Prüfungsbehörden (LWA).

· Zentrale Auswertung der Prüfungsbelege und Mitteilung des Prüfungsergebnisses an die
Bewerber (Zusendung Prüfungszeugnis bzw. Bescheid über Nichtbestehen der Prüfung).

· Bearbeitung von Fragen zur Zahlung der Prüfungsgebühr und zum Prüfungsergebnis.

· Bearbeitung von fischereifachlichen Fragen und Fragen zur Fischerprüfung mit überregionaler oder landesweiter Bedeutung.

Wie erreichen Sie das Institut für Fischerei?

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Fischerei
Staatliche Fischerprüfung
Postfach 1146
82301 Starnberg
Tel.: 08151/26 92 -0, -130
Tel.: 08151/15150
Fax: 08151/26 92 -170
E-Mail:Poststelle@LfL.bayern.de
Internet:
http://www.fischerpruefung.bayern.de