Die neue AVFiG Bayern ab 01.07.2010 mit Änderunge


Die neueste AVFig mit den Änderungen zum 01.07.2010

Allgemeine Verordnung zur Ausführung des Fischerei Gesetzes in Bayern als pdf, neu vom 01.07.2010 [105 KB]


1. Das Schonmass für den Waller wurde aufgehoben! Bisher waren es 70 cm!
Aber aufpassen: Vereine haben oft noch ein Schonmass festgesetzt!

2. Der Aal hat nun ein Schonmass von 50 cm, bisher 40 cm (Gilt in ganz Bayern!!!!!) und SCHONZEIT !!

Die Schonzeit ist aber nur verhängt für den Rhein und dessen Einzugsgebiet (schwarzer Main, roter Main, Main und Nebenflüsse). Sie gilt vom 01.November bis 28.Februar!

3. Die Schonzeit des Seesaiblings endet am 31.12 und nicht wie bisher am 28.02 !!

4. Gefangene Schwarzmeergrundeln dürfen auf keinen Fall mehr zuückgesetzt werden !!

5. "Catch and release" erlaubt! ???????
Unter bestimmten Voraussetzungen ja !!

Die Entscheidung liegt beim Fischereiberechtigten! (im Regelfall der Verein) und nicht beim Angler!
Wenn es der Verein in seinen Bestimmungen erlaubt, darf es auch der Angler!!

Aufgepasst: Erlaubt ist nur das zurücksetzen von bestimmten Fischen, um deren Art durch die Hegepflicht zu erhalten.
Denkbar wären z.B. Barbe, Äsche, Nase usw. ??
Man spricht hier im Gesetz von adulten Fischen und dies ist mit Vorsicht zu behandeln!!!!

Es dürfte wohl kaum der 20 Pfund Karpfen gemeint sein, der in einer Kiesgrube gefangen wird!??
Das Gesetz ist etwas "schwammig" Die Vereine müssen sich bestens informieren und ihre Bestimmungen genau formulieren, denn sonst ist Ärger vorprogramiert!

6. Man darf nun auch zur Hegene eine weitere Angel (aber keine Hegene) benutzen!

7. Ober- und unterhalb von Fischpässen muss die Kreisverwaltungsbehörde nun bestimmte Strecken gegen Fischfang sperren!

8. Zum Elekrtofischen ist nicht mehr zwingend der Elektroschein erforderlich. Es gibt Ausnahmen!

9. Das Besatzverbot bestimmter Fischarte wurde geändert: z.B. Man darf wieder Rotaugen ohne Erlaubnis aussetzen!

10. Fischereiaufseher müssen sich weiterbilden! Der einmalige Lehrgang reicht nicht mehr aus!

11. Und wie solls anders sein: Die Busgeldhöhe wurde von 1000 € auf 5000 € angehoben !!!!!!!!!!!!!!!

Viel Spass beim Angeln

Euer Helmut Bauer

Anmerkung:
Keine Gewähr für die Richtigkeit meiner Formulierungen